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Badezimmer - Karl-Heinz Grosch e.K.

Trinkwasserverordnung

Trinkwasser muss sauber sein!

Schließ­lich nutzen wir es nicht nur in Berei­chen, in die Qua­lität eine unter­geord­nete Rolle spielt (Toiletten­spülung), sondern auch zum Kochen, zur Kör­per­pflege und (wie der Name besagt) zum Trin­ken. Die Qua­lität des Trink­was­sers ist nicht nur abhängig vom Härte­grad etc.: auch alte oder beschä­digte Lei­tun­gen und Män­gel an Zapf­stellen können sie immens beein­trächtigen. Die Anfor­derun­gen an u.a. Werk­stoffe und Trink­wasser­instal­lationen werden durch die Trink­wasser­verord­nung (TrinkwV) geregelt.

Zum 1. November 2011 trat die Erste Verord­nung zur Ände­rung der Trink­wasser­verord­nung in Kraft. Am 12. Oktober 2012 wurde die Zweite Ver­ord­nung zur Ände­rung der Trink­wasser­ver­ord­nung vorgelegt. Am 14. Dezember 2012 ist auch diese offi­ziell in Kraft getreten. Damit sind wesent­liche Ände­rungen verbunden.

trinkwasser

Die Allgemeinen Anforderungen umfassen unter anderem:

  • Arbeit an Trinkwasser-Installationen nur vom Fachunternehmen
  • regelmäßige Wartung für untersuchungspflichtige Großanlagen (selbstständig nachkommen - ohne Aufforderung durch das Gesundheitsamt)
  • bauliche Trennung von Trinkwasser- und Nichttrinkwasserinstallationen
  • Kennzeichnungspflicht von Nichttrinkwasseranlagen
  • Entnahme von Trinkwasserproben für mikrobiologische und chemische Untersuchungen nur vom zertifizierten Fachmann

Weitere wichtige Neuerungen:

  • Festlegung der Erstuntersuchung auf Legionellen für untersuchungspflichtige Großanlagen bis spätestens zum 31.12.2013! Diese Frist ist somit bereits überschritten!
  • Untersuchungs- und Aufzeichnungspflichten (Für dokumentierte Prüfungsunterlagen gelten zehn Jahre Aufbewahrungspflicht!)
  • geänderte Anzeigepflichten ab Dezember 2012
  • Anzeige- und Handlungspflichten bei Nichteinhaltung der Anforderungen
  • Pflicht zur Information der Verbraucher

Alle Angaben ohne Gewähr

Für die Betreiber von Trinkwasseranlagen gelten somit besondere Pflichten: Wartung und Instandhaltung. Ziel ist es, dass die Anlage den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht. Diese ergeben sich aus den Normen DIN EN 806, DIN EN 1717 sowie DIN 1988 und sind uns als Ihrem Fachbetrieb bekannt.